Wen Sie informieren
Ihren Versicherer für die Schadensmeldung. Dazu die Bezirkshauptmannschaft: Das Wasserrechtsgesetz §31a verlangt bei Gefahr für Boden oder Gewässer eine unverzügliche Meldung.
Bleiben Sie ruhig: am Telefon sagen wir Ihnen sofort, was zu tun ist, und kommen so schnell wie möglich zu Ihnen.
Fünf Dinge, die Sie sofort tun sollten, bevor wir da sind: damit aus einem kleinen Austritt kein großer Schaden wird.
Hauptschalter der Heizung aus.
Fenster öffnen. Zündquellen vermeiden, keine Lichtschalter betätigen.
Wir beraten Sie sofort am Telefon und leiten alles Weitere ein.
Aus sicherer Distanz. Die Bilder helfen später bei der Versicherung.
Tankraum nicht betreten. Nichts selbst reinigen.
Nicht sicher, ob es ein Notfall ist? Trifft eines dieser Anzeichen zu, rufen Sie lieber einmal zu viel an als zu spät.
Nach Ihrem Anruf läuft alles aus einer Hand: von der telefonischen Ersteinschätzung bis zum schriftlichen Sanierungsplan.
Wir klären die Lage und geben Ihnen für die ersten Minuten klare Anweisungen, noch bevor wir da sind.
Wir stoppen die Ausbreitung, binden ausgetretenes Öl fachgerecht und sichern den Bereich.
Foto-Dokumentation, schriftlicher Befund und ein Konzept mit Umfang, Ablauf und Zeitrahmen: für Versicherung und Behörde.
Kostenlose telefonische Ersteinschätzung. Den Kostenrahmen nennen wir vor Arbeitsbeginn, gearbeitet wird erst nach Ihrer Freigabe.
Ein Ölschaden ist meldepflichtig. Wir dokumentieren den Einsatz vollständig für Ihre Versicherung und die zuständige Behörde, damit Sie die Unterlagen in der Hand haben.
Ihren Versicherer für die Schadensmeldung. Dazu die Bezirkshauptmannschaft: Das Wasserrechtsgesetz §31a verlangt bei Gefahr für Boden oder Gewässer eine unverzügliche Meldung.
Fotos mit Zeitstempel, ein Schadensbericht und der Entsorgungsnachweis für ausgetretenes Öl und verunreinigtes Material.
Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Fotos und schriftlichem Befund, liefern den Entsorgungsnachweis und stellen Ihnen alle Unterlagen digital zu. Versicherer und Behörde bekommen damit, was sie verlangen.
Was Anrufer vor dem Einsatz am häufigsten wissen wollen.
Werktags erreichen Sie uns direkt unter 050 987. Rufen Sie an: wir sagen Ihnen sofort am Telefon, was zu tun ist, und stimmen den Einsatz mit Ihnen ab. Notfälle außerhalb der Geschäftszeiten regeln wir nach Vereinbarung.
Wir arbeiten österreichweit. Am schnellsten sind wir rund um Salzburg, in Oberösterreich und im angrenzenden Oberbayern, weil unser Standort in Eugendorf bei Salzburg liegt.
Die telefonische Ersteinschätzung ist kostenlos. Einen Kostenrahmen nennen wir vor Arbeitsbeginn, gearbeitet wird erst nach Ihrer Freigabe. Feste Pauschalen gibt es nicht, weil jeder Ölschaden anders ausfällt.
Ob und wie weit Ihre Versicherung den Schaden übernimmt, hängt von Ihrer Polizze ab, oft über eine Umweltdeckung in der Gebäude- oder Haushaltsversicherung. Wir liefern die vollständige Dokumentation mit Fotos, Befund und Entsorgungsnachweis, damit Versicherung und Behörde alle Unterlagen bekommen.
Brenner abschalten, lüften und Zündquellen vermeiden, Abstand zum Tankraum halten und nichts selbst reinigen. Die vollständige Anleitung finden Sie oben unter „Die ersten Minuten zählen".
Ja. Nach §31a Wasserrechtsgesetz ist ein Ölaustritt, der Boden oder Gewässer gefährden kann, unverzüglich der Behörde zu melden. Wir unterstützen Sie mit der nötigen Dokumentation.
Rufen Sie an: Wir sagen Ihnen sofort, was zu tun ist, und sind schnell bei Ihnen vor Ort.
Jetzt anrufen